Die derzeitige Situation ist für die gesamte österreichische Bevölkerung herausfordernd. Jedem Vergleich mit vorangegangenen historischen Ereignissen fehlt ein Referenzszenario. Es gibt fortwährend neue Erkenntnisse und Erfordernisse, auf die wir flexibel und angepasst reagieren müssen.
Das Gesundheitsministerium hat klargestellt, dass der Besuch von Altstoffsammelzentren/Wertstoffzentren (ASZ/WSZ) unter die Ausnahme "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse" zu den geltenden Ausgangsbeschränkungen fällt.
Die NÖ Umweltverbände halten jedoch die Empfehlung die ASZ/WSZ zur Verminderung der Sozialkontakte geschlossen zu halten, weiterhin aufrecht.
Im Unterschied zu anderen Bundesländern steht der NÖ Bevölkerung ein umfassendes Sammelsystem ab Haushalt für die täglich anfallende Abfälle zur Verfügung.
Das ASZ/WSZ sollte, in der Zeit der Krise, nur für dringende, unaufschiebbare Entsorgungsgänge genutzt werden. Wenn das bei Ihnen zutrifft, empfehlen wir, sich an folgende Vorgehensweise im Falle einer etwaig notwendigen Öffnung eines ASZ/WSZ in Ihrem Verbandsgebiet / Ihrer Gemeinde zu halten.
Vorab einer möglichen Öffnung eines ASZ/WSZ in Ihrem Verband / Ihrer Stadt wird eine klare und präzise Kommunikation gegenüber Ihren Bürger*innen (z.B. Flugblatt, Gemeindebrief, Homepage der Gemeinde) über die aktuell vorgesehenen "Regeln zur Nutzung des Altstoffsammelzentrums/Wertstoffzentrums im Verbandsgebiet" dringend empfohlen.
Wir weisen darauf hin, dass dem Ziel der derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen und der Reduktion von unmittelbaren Kontakten durch die Abläufe am (bzw. vor dem) ASZ/WSZ nicht entgegengewirkt werden darf.
Bei allen Aktivitäten vor Ort ist besonders auf die Gesundheit und Vermeidung möglicher Risiken der Mitarbeiter*innen sowie der Besucher*innen zu achten.
Jedenfalls muss gewährleistet sein, dass gegenüber anderen Personen - auch dem Betriebspersonal - ein Abstand von mindestens einem Meter, sofern möglich 2 Meter, eingehalten wird.
Ein beabsichtigter Öffnungstermin der ASZ/WSZ sollte sich an den bestehenden Maßnahmen und Einschränkungen von Regierung und Gesundheitsministerium orientieren. Da diese sind vorläufig bis nach Ostern, inkl. 13. April 2020, verordnet sind, empfehlen wir als frühesten Öffnungstermin die Woche nach Ostern. Bei Verlängerung und/oder Eintreten weiterer Verschärfungen, sind diesen jedenfalls der Vorzug zu geben.
Das Schreiben der NÖ Umweltverbände
Infoblätter & Plakate für ASZ/WSZ