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COVID-19: Umgang mit Abfällen


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Die Entsorgung von Haushaltsabfällen, die eventuell mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sind, kann bei Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen. Solche Abfälle dürfen allerdings nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) zugeführt werden.


Die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen finden Sie im nachstehenden Informationsblatt.

Entsprechend einer Aussendung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) (GZ 2020-0.188.239) stellen Abfälle wie Schutzausrüstungen, Untersuchungsbehälter, Textilien etc. die im Zuge von Untersuchungen bei Verdacht auf eine Coronaviren (2019-nCoV)-Infektion in speziellen Untersuchungsräumen und Isolierstationen anfallen, keinen infektiösen Abfall im Sinne des AWG 2002 sowie darauf beruhender Verordnungen dar.

Sie sind somit nicht als gefährlicher Abfall einzustufen. Das gilt auch für Einweg-Schutzanzüge, welche unter anderem das Rote Kreuz oder die Polizei bei ihren Ersttestungen verwenden. Aus Gründen der Seuchenprävention ist es aber dennoch angezeigt, solche Abfälle getrennt zu erfassen und einer thermischen Behandlung zuzuführen.

Abfälle von an 2019-nCoV erkrankten Personen sind gemäß ÖNORM S2104 der Kategorie "Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereichs eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen" zuzuordnen und somit unter den Abfallarten SN 97104, SN 97105 bzw. SN 97103 einzustufen und zu entsorgen.

Abfall aus Infektionsstationen bzw. Quarantänestationen im medizinischen Bereich soll nicht einer nochmaligen Trennung unterzogen, sondern einer direkten Entsorgung zugeführt werden. Analog wäre auch in Haushalten mit positiv getesteten Personen zu verfahren, auch diese Abfälle sind nicht nachträglich zu trennen.

Auch bei Antigen-Tests im Zusammenhang mit der Flächentestung in Niederösterreich/ Selbsttests für zuhause kann davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um einen nicht-gefährlichen Abfall handelt. Diese Abfälle sind separat in reißfesten und flüssigkeitsdichten (sowie verschließbaren) Kunststoffsäcken zu sammeln, in Tonnen, Containern oder Mulden mit Deckel zwischenzulagern und einer thermischen Behandlung (idR Restmüll) zuzuführen.




TRENN ABC
Abfall richtig trennen:
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Termine & Infos
Abholtermine

Donnerstag 18.04.2024

Eschenau
Bio
Hainfeld
Restmüll, Restmüll 1
Lilienfeld
Bio
Traismauer
Bio

Freitag 19.04.2024

Kleinzell
Bio
St. Veit an der Gölsen
Bio
Traisen
Bio
Gelbe Tonne

Montag 22.04.2024

Kleinzell
Gelbe Tonne
St. Aegyd am Neuwalde
Gelbe Tonne
Traisen
Restmüll

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Sauberhafte Feste
01.05.2024
Maifest der Landjugend Eschenau, Eschenau
03.05.2024 - 05.05.2024
Feuerwehrfest Stollhofen, Traismauer

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